EU-Kommission mahnt Deutschland wegen Versagen beim Natur- und Vogelschutz ab

Pressmeldung NABU-Bundesverband: Bund und Länder nehmen ihre Pflicht, die Natur effektiv zu schützen, noch nicht einmal in Schutzgebieten von europäischer Bedeutung ernst  

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichenden Schutzes unionsrechtlich geschützter Vogelarten eingeleitet. Damit reagiert sie auch auf verschiedene NABU-Beschwerden.
Hierzu NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: “Vor mehr als vier Jahrzehnten haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die EU-Vogelschutzrichtlinie geeinigt. Doch wenn es um die Umsetzung der darin eingegangenen Verpflichtungen geht, haben Bund und Länder ihre Hausaufgaben leider noch lange nicht gemacht. Die Mitgliedstaaten müssen die Bestände wildlebender Vogelarten wiederherstellen und erhalten. Der NABU hat bereits 2014 mit seiner Wiesenbrüterbeschwerde und 2020 mit seiner Rebhuhnbeschwerde an die EU-Kommission auf die erschreckenden Bestandsrückgänge hingewiesen, die vor allem auf die hiesige Agrarpolitik zurückzuführen sind. Wir brauchen endlich eine bundesweite Naturschutzoffensive mit angepasster Landbewirtschaftung und verbindlicher Pestizidreduktion.” 

Raphael Weyland, EU-Naturschutzexperte, ergänzt: „Deutschland hat es nicht geschafft, das bestehende Schutzgebietsnetz Natura 2000 vernünftig zu managen. Es umfasst weniger als 20 Prozent der Fläche Deutschlands. Auf der Weltnaturschutzkonferenz in Montreal hat die Bundesregierung sogar 30 Prozent Schutzgebiete zugesagt. Nur auf dem Papier werden uns diese Gebiete nicht helfen, die Natur- und Klimakrise zu bekämpfen und Extremwetterereignisse abzumildern. Hier ist auch der Bund gefordert, zum Beispiel durch ein Naturschutzgesetz. Auf EU-Ebene muss sich die Bundesregierung für einen eigenständigen EU-Naturschutzfonds stark machen, um die Unterfinanzierung endlich zu beenden!” 

Die Bundesregierung hat nun drei Monate Zeit, auf das Mahnschreiben zu antworten. Bei unzureichenden Maßnahmen droht die rechtlich begründete Stellungnahme. Erfolgt auch hierauf keine zufriedenstellende Antwort, kann die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.