Wer hat seinen Splitt- und Schottergarten satt?

Natur- und Umweltverbände helfen professionell bei der Umgestaltung.
Umweltministerium beteiligt sich finanziell an drei Projekten.

Die Saarländischen Natur- und Umweltverbände: Der NABU Landesverband Saarland e.V., der Verband der Gartenbauvereine Saarland / Rheinland-Pfalz e.V., der BUND Landesverband Saarland e.V., der Landesverband saarländischer Imker e.V., der Saarwaldverein und die Naturgarten e.V. Regionalgruppe Saarland suchen Besitzer*innen von Splitt- und Schottergärten, die ihre Steinwüste satthaben und daraus einen blühenden, pflegeleichten und bienenfreundlichen Naturgarten gestalten möchten. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt die Umgestaltung von drei exemplarischen Neuanlagen finanziell.

Immer mehr Gartenbesitzer*innen entscheiden sich für die vermeintlich pflegeleichte Stein-Variante, doch der Schein trügt und die Nachteile von Splitt- und Schottergärten überwiegen. Auf den lupenreinen Steinen setzen sich spätestens nach zwei Jahren Schmutzpartikel, Algen u.ä. ab, sodass eine aufwändige Reinigung notwendig wird. Oft kommen auch schädliche Grünbelagsentferner zum Einsatz. Auch wilde (Un-) Kräuter machen sich breit und müssen entfernt werden. Das ist in Splitt-Beeten nicht so einfach und so werden häufig, aber unerlaubter Weise, Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt.

Klar ist, dass diese Gärten im Dorf oder in der Stadt für Insekten, Vögel und andere Tiere keinen Lebensraum bieten und das Klima sehr negativ beeinflussen. Sie heizen sich extrem stark auf. Im Hochsommer können Temperaturen von über 70 °C erreicht werden. Die Bodenverdichtung lässt Regenwasser gar nicht oder nur erschwert versickern, außerdem wird der Verkehrslärm verstärkt und die Feinstaubbelastung steigt. Bei einem Flächenverbrauch in Deutschland von 60 Hektar pro Tag bleibt uns nicht mehr viel Raum für die Natur. Daher sind lebendige und naturnahe Gärten, die Vögeln und Insekten Lebensraum bieten, umso wichtiger – auch für die Menschen!

„Sehr gerne unterstützen wir vor diesem Hintergrund die Initiative der saarländischen Natur- und Umweltverbände. Besitzerinnen und Besitzer von Schottergärten über pflegeleichte Alternativen zu beraten, ist allemal besser als generelle Verbote dieser lebensfeindlichen Schotter- und Kieswüsten“, so Umweltminister Reinhold Jost.

Ob die Entscheidung zum Splitt- und Schottergarten mit dem Ziel weniger Arbeit im Garten zu haben gefällt wurde oder weil ein puristisch anmutender, steril wirkender Garten gefallen hat, spielt keine Rolle. Vielleicht haben Sie ja auch einen Schottergarten geerbt und möchten ihn verändern?

Dann ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt dafür, weil Experten von den Natur- und Umweltverbänden im Saarland Sie mit etwas Glück dabei beraten und begleiten. Mit noch mehr Glück können Sie sogar in den Genuss von finanzieller Unterstützung durch das Umweltministerium bei der Umgestaltung kommen. Beispielhaft könnte sich Ihre Steinwüste dann etwa in eine der folgenden Varianten verwandeln:

  •     Pflegeleichter Naturgarten mit insektenfreundlicher Bepflanzung, Schmetterlingsspirale und Nistmöglichkeiten für Wildbienen, Trockenmauer
  •     Blumenwiese mit regionalem Saatgut heimischer Pflanzen, die nur 1- bis 2-mal im Jahr gemäht werden muss
  •     Ein vogelfreundlicher Garten

Ihre Bewerbung sollte folgendes enthalten: Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, außerdem eine Beschreibung Ihres Gartens mit zwei bis drei Bildern und gegebenenfalls, schon einer Idee davon, wie Sie sich Ihren neuen Garten vorstellen könnten.

Aus allen Bewerbungen werden drei Schottergärten ausgewählt, deren Umgestaltung exemplarisch in den Medien vorgestellt wird. Die Auswahl erfolgt nach den folgenden vorab bekanntgegebenen Kriterien:

  •     Typischer Schotter Vorgarten ohne lebensfreundliche Strukturen
  •     Potential für Nachahmung im Umfeld
  •     Starker Wille zur dauerhaften Umgestaltung in einen artenreichen Naturgarten
  •     die Teilnahme an den Bewerbungen wird für die Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter*innen/Angestellten der Verbände ausgeschlossen

Der Umgestaltungsprozess für die drei Gärten wird durch den NABU begleitet und durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finanziert.

Die Bewerbungsfrist endet am 25.03.2022. Die Umgestaltungsprozesse sind für das Frühjahr 2022 geplant und sollen medienwirksam begleitet werden.

Die drei ausgewählten Gartenbesitzer*innen werden zu einem Ortstermin mit den Fachleuten aus den Verbänden hinsichtlich der Planung zur Umgestaltung des Gartens eingeladen. Hier wird nun festgestellt, welche Umgestaltungen möglich bzw. notwendig sind. Es wird besprochen, ob Maßnahmen für Vögel, Schmetterlinge und Wildbienen oder andere Wildtiere gewünscht sind (z.B. Trockenmauer, Schmetterlingsspirale, Sandarium als Nisthilfe für Wildbienen, etc.). Dann kann die konkrete Planung und die Umgestaltung mit Hilfe von Gartenbaubetrieben beginnen.

Über dieses Projekt werden wir öffentlich auf unserer Webseite, sozialen Medien Kanälen sowie über die Presse berichten. Dazu werden Fotos, Videos und mit Ihrem Einverständnis die Namen der ausgewählten Gartenbesitzer*innen berichtet.

Unter allen übrigen Bewerber*innen verlosen wir zudem 20 Gartenberatungen durch unsere Fachleute zum erfolgreichen Weg aus der Schotterwüste.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail oder per Post an:

NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Saarland e. V., z.Hd. Christine Steiner
Antoniusstraße 18, 66822 Lebach,
Tel. 06881 936190
E-Mail: christine.steinernabu-saar.de


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Der NABU verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten bei Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen für den Auswahlprozess und im Falle Ihrer Auswahl für die Projektabwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Dazu gehört auch die Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial sowie Berichte zwecks Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit des NABU. Datenverarbeitungen darüber hinaus finden nur mit Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO statt. Die Daten werden gelöscht, wenn das Projekt mitsamt Berichterstattung abgeschlossen und die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erfüllt worden sind. Weitere Informationen u.a. zu Ihren Rechten auf Auskunft finden Sie unter: nabu-saar.de/spenden-mitmachen/datenschutzerklaerung.